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Spende

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere Arbeit für eine schnelle, unbürokratische und wirkungsvolle Beratung und Therapie für Kinder, Jugendliche und Familien in der Region Baden/Wettingen oder die ambulante Suchtberatung im Kanton Aargau.
Ihre Spende wirkt  dort, wo öffentliche Gelder oder andere finanzielle Mittel für unsere Unterstützungsangebote nicht ausreichen.

Bitte geben Sie an, ob Ihre Spende für den Bereich Kinder/ Familie/Jugend oder den Bereich ambulante Suchtberatung eingesetzt werden soll.

Konto IBAN CH69 0588 1188 2359 5100 0
BZB+, MELLINGERSTRASSE 30; 5400 BADEN

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Freiwillige Leistungen von Geld und anderen Vermögenswerten an den Verein BZB+ können steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn diese Leistungen in der Steuerperiode Fr. 100.- erreichen. Der Abzug darf insgesamt 20% des Reineinkommens nicht übersteigen (§40 Abs.1 StG, Art.33a DBG). Juristische Personen können freiwillge Leistungen bis zu 20% des steuerbaren Reingewinns als geschäftsmässig begründeten Aufwand verbuchen (§69 Abs. 1 Bst c. DBG).Auszug Verfügung Kt. Steueramt vom 4.12.17, 3. Abs.5

 
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