Angebot

Sie möchten eine Situation aus Ihrem Arbeitsbereich besprechen und haben Fragen zur optimalen Umsetzung?

Wir besprechen und analysieren mit Ihnen die konkrete Situation und klären ab, welcher Behandlungsweg angezeigt ist. Wir übernehmen die ambulante Behandlung, wenn dies sinnvoll erscheint und unterstützen Sie im Folgeprozess.

 

Kooperation

Sie arbeiten als Hausarzt oder Hausärztin, als Spitexfachperson, in den Bereichen der Justiz, des Strassenverkehrsamtes oder den Sozialen Diensten?

In der Arbeit mit suchtbetroffenen Personen und deren Angehörigen ist eine enge Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachpersonen von grossem Vorteil und stellen die Voraussetzung für eine optimale, wirkungsvolle und ganzheitliche psychosoziale Beratung.

Melden Sie sich bei uns. Gemeinsam besprechen wir offene Fragen und nehmen eine Auftragsklärung vor.

Abklärungen

Ihr Arbeitnehmer oder ihre Arbeitnehmerin zeigt ein verändertes Verhalten. Die Leistungen nehmen ab, die Absenzen häufen sich. Sie vermuten ein Suchtproblem.

Bei Bedarf führen wir bei der betroffenen Person eine suchtspezifische Abklärung durch, um ihr und auch Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin nötige Behandlungsschritte aufzuzeigen.

Wir unterstützen Sie, Arbeitsvereinbarungen zu erstellen, an Standortgespräche teilzunehmen und sind auch gerne bereit, die fachspezifische Begleitung zu gewährleisten.

Fallbesprechung

Falls Sie bei einem oder einer Mitarbeitenden ein Suchtproblem vermuten und Ihr Verhalten näher betrachten möchten, bieten wir Ihnen Fallbesprechungen an. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin haben Sie die Möglichkeit, mit uns gemeinsam die Situation zu analysieren und einen Handlungsplan zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie dabei, gestärkt auf die betroffene Person zuzugehen und damit zu einer konstruktiven Lösung beizutragen.

Ambulanter Alkoholentzug

Sie behandeln Personen mit problematischem Alkoholkonsum oder einer Alkoholabhängigkeit? Sie können diese Patientinnen oder Patienten für einen ambulanten Alkoholentzug an uns überweisen.

Klären Sie als behandelnde ärztliche Fachperson vorgängig ab, ob ein ambulanter Entzug in Frage kommt. Unser Angebot eignet sich für Betroffene mit leichten bis höchstens mittelschweren Entzugssymptomen. Sollten schwere Entzugssymptomen zu erwarten sein, eignet sich eher eine stationäre Behandlung. Personen, bei denen Krampfanfälle und/oder ein Delir zu erwarten sind oder die Suizidgedanken haben, sind ebenfalls nicht für unser ambulantes  Angebot geeignet.

Entscheidet sich ein Patient für den  ambulanten Entzug, wird eine individuell abgestimmte schriftliche Behandlungsvereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen.

Referate

Sie haben inhaltliche und fachspezifische Fragen und wollen das Thema Sucht in Ihrem Betrieb oder Institution näher beleuchten? Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Referate und Workshops an.

Integrierte Suchtbehandlung Aargau

Das BZBplus ist Teil einer Kooperation, der  Integrierten Suchtbehandlung Aargau. Ergänzend zu unserem  psychosozialen Beratungsangebot arbeitet ein spezialisierter Arzt der Psychiatrischen Dienste Aargau PDAG zu 50% sowie eine delegierte Psychotherapeutin im dritten Stock unserer Einrichtung.
Wie können Sie von diesem Angebot profitieren? Das Angebot vereint die Vorteile der psychosozialen Suchtberatung mit der Suchtmedizin. Beispielsweise können Sie im Laufe der Beratung den Wunsch haben, sich zusätzlich medizinisch abklären und/oder behandeln zu lassen. Wir können Ihnen schnell, unbürokratisch und innerhalb unserer Räumlichkeiten einen Termin beim Arzt organisieren. Wie Ihre weitere Begleitung aussieht, bestimmen Sie gemeinsam mit dem Arzt und Ihrem Berater / Ihrer Beraterin. Sie können sich beraten und behandeln lassen oder nur eine der Disziplinen in Anspruch nehmen. Wenn aus unserer fachlicher Sicht eine psychiatrische Abklärung angezeigt ist, bei Indikation oder bei der Einstellung / Verschreibung von Medikamenten oder eine psychiatrische Behandlung sinnvoll erscheint, bespricht Ihre Beraterin / Ihr Berater eine mögliche Überweisung zum Suchtmediziner im Haus. Sie bleiben dabei frei in Ihrer Wahl. Ziel unseres Angebotes ist es, noch besser auf Ihre Bedürfnisse reagieren zu können. Die Kosten der psychosozialen Beratung im BZBplus bleiben für Sie weiterhin kostenlos, eine Behandlung beim Arzt wird über die Krankenkasse abgerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf:  http://www.integriertesuchtbehandlungaargau.ch

Telefonische Kurzberatung

Gerne Können Sie sich auch telefonisch ohne Voranmeldung kurz beraten lassen.

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