Die Trägerschaft des Vereins BZBplus setzt sich zusammen aus VertreterInnen der politischen Gemeinden und der Kirchgemeinden aus der Region Baden / Wettingen.
Der Verein bezweckt die Organisation und den Betrieb des BZBplus zur professionellen Beratung von Familien mit Kindern, von Jugendlichen und Erwachsenen in psychosozialen Krisensituationen, gegebenenfalls unter Einbezug deren Bezugspersonen.
Für den Kanton Aargau erbringt das BZBplus Leistungen im Bereich der ambulanten Suchtberatung Aargau. Diese Dienstleistungen richten sich an suchtgefährdete oder süchtige Menschen und deren Bezugspersonen im Kanton Aargau. Das BZBplus ist dabei auch Teil der Kooperationsgemeinschaft Integrierte Suchtbehandlung Aargau.
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitglieder – politische Gemeinden und Kirchgemeinden – entsenden pro angebrochene Fr. 10 000.– Jahresbeitrag eine(n) Delegierte(n). Der Gemeinderat und die Kirchenpflege wählt die Delegierten. Die jährliche Delegiertenversammlung findet im Juni statt. Sie dient der Information über laufende Geschäfte, der Kontrolle der Jahresrechnung und der Abnahme des Jahresberichts. Ausserdem verabschiedet es das Budget des kommenden Jahres sowie den dazugehörigen Verteilerschlüssel.
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