Ärzte, Arbeitgebende und Institutionen

Auch das soziale Umfeld ist von der Sucht eines Menschen betroffen

Sie vermuten bei einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiterer ein Suchtproblem? Sie haben Fragen zum Umgang mit einem süchtigen Angestellten? Sie sind verunsichert, weil sich eine Arbeitskollegin von Ihnen auffällig verhält?

Im BZBplus bieten wir die passende Beratung an und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen.

Wenn Ihr Betrieb, Ihre Organisation oder Institution im Kanton Aargau liegt, können Sie sich schnell und kostenlos für einen Gesprächstermin anmelden. Unsere Beraterinnen und Berater unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.

 

Wir sind Ansprechpartner für

  • Arbeitgeber und Vorgesetzte: Wir unterstützen Ihren Betrieb beim Umgang mit Sucht im Betrieb generell oder beim Entwerfen von Fall zugeschnittenen Vereinbarungen.
  • Justizbehörden (Jugendanwaltschaft, Bewährungsdienste): Mit der Jugendanwaltschaft führen wir Kurse für erstverzeigte jugendliche Cannabiskonsumenten.
  • Hausärzte, Psychiater, Kliniken, Spitex etc.: Klären der ambulanten Betreuungssituation von Menschen mit Suchtproblemen. Nach Absprache übernehmen wir die psychosoziale Betreuung.
  • Sozial- und Vormundschaftsdienste

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Wir haben ein offenes Ohr.

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